Wartung & Prüfung Feuerschutztüren und mehr in Breuna
Durch kompetente und regelmäßig geschulte Mitarbeiter sind wir in der Lage und auch berechtigt Prüfungen gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 an allen kraftbetätigten Türen, Toren, Überladebrücken und Schranken zu Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kundschaft auszuführen.
Die vorgeschriebene sicherheitstechnische jährliche Prüfung ist zwingend erforderlich und wird von allen Berufsgenossenschaften gefordert
Diese Prüfungen werden nach bestem Wissen und dem neusten Stand der Technik durchgeführt. Hierfür nutzen wir unter anderem ein Handmessgerät zur Bestimmung von dynamischen und statischen Kräften an Schließkanten.